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Informationen aus dem Gemeinderat

10.12.2025

Der Gemeinderat informiert über Beschlüsse der Sitzung vom 5. Dezember 2025.

Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen
Der Gemeinderat hat am 05.12.2025 die neue Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen genehmigt. Diese Verordnung regelt die Einzelheiten zur Benützung der Schul- und Mehrzweckanlage, der Aussen-, Sport- und Freizeitanlagen, des Jugendlokals, des ehemaligen Postraums, der Waldhütte Halten sowie der Festtische und -bänke. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.01.2026 in Kraft. Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 29.11.2025 das Reglement (inkl. Tarif) über die Benützung der Gemeindeanlagen genehmigt.

Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement: Anpassungen
Der Gemeinderat hat am 05.12.2025 folgende Änderungen der Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement beschlossen:
Grundgebühren:
CHF 160.00 pro Einfamilienhaus (bisher CHF 145.00)
CHF 145.00 pro Wohnung (bisher CHF 130.00)
CHF 30.00 pro Schwimmbad mit mehr als 20m3 Inhalt (bisher CHF 30.00)
CHF 4.40 pro Belastungswert bei Industrie-, Gewerbe-, und Dienstleistungsbetrieben und öffentliche Gebäuden (bisher CHF 4.00)

Gebühr für Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen:
CHF 60.00 bis 100 m2 entwässerte Fläche (bisher 55.00)
CHF 95.00 bis 150 m2 entwässerte Fläche (bisher 85.00)
CHF 120.00 bis 200 m2 entwässerte Fläche (bisher 110.00)
CHF 150.00 bis 250 m2 und mehr entwässerte Fläche (bisher 135.00)

Verbrauchsgebühr:
CHF 1.20 pro m3 Wasserverbrauch/Abwasseranfall (ohne Wasseruhr 200 l pro Tag und EinwohnerIn) (bisher CHF 1.10)

Die Teilrevision der Gebührenverordnung zum Abfallentsorgungsreglement tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.01.2026 in Kraft.

 
 

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